Antragstellung & Verfahren

Im Falle der Eingliederungshilfe wird vom Hilfesuchenden ein förmlicher Antrag auf Kostenübernahme beim zuständigen Kostenträger (z.B. Bezirk Oberfranken) gestellt. Zusätzlich muss ein sog. Sozialbericht (durch Sozialpädagogen, gesetzlicher Betreuer) und ein fachärztliches Gutachten vom behandelnden Psychiater erstellt werden. Der Kostenträger prüft dann, ob die Voraussetzungen der Eingliederungshilfe gegeben sind. Ist dies der Fall, erlässt er einen Bewilligungsbescheid für einen bestimmten Zeitraum (meist 1 Jahr).

Ein ähnlicher Ablauf gilt für Hilfen im Jugendbereich und für Menschen in sozialen Schwierigkeiten. Für beides ist Kostenträger die Stadt Bayreuth.

Soziotherapie wird von einem kassenärztlich zugelassenen psychologischen Psychotherapeuten oder Psychiater beantragt und verordnet. Der Hilfebedarf, geeignete Trainingsmaßnahmen und Ziele werden zwischen dem Therapeuten und mir als Leistungserbringer festgelegt.

Zur Beantwortung folgender Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung:

Welcher Hilfebedarf liegt vor?
Welcher Kostenträger ist für den Klient zuständig?
Welche Antragsformulare müssen ausgefüllt werden?